Fahrtkosten eines selbständigen Lehrers zu wechselnden Bildungseinrichtungen sind in voller Höhe und nicht nur in Höhe der
Entfernungspauschalen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen
3. Als Betriebsstätte i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG ist danach nur ein Ort anzusehen, an dem sich der ortsgebundene
Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Gewerbetreibenden, Landwirts oder Selbstständigen befindet.
4. Fahrtkosten eines selbstständigen Lehrers zu ständig wechselnden Bildungseinrichtungen sind in voller Höhe und nicht nur
in Höhe der Entfernungspauschalen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
5. Die Zahl der Auftraggeber ist bei Gewinneinkünften kein Kriterium für den ortsgebundenen Mitelpunkt der betrieblichen Tätigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 2344 Nr. 49 DStRE 2012 S. 63 Nr. 1 DStZ 2012 S. 2 Nr. 1 EFG 2012 S. 310 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17836 Nr. 4 StBW 2012 S. 6 Nr. 1 LAAAD-99317
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.2011 - 3 K 1849/09
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