Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Ausübung einer Option
Leitsatz
1. Werden als Finanzinnovationen anzusehende Inhaberschuldverschreibungen als Folge der Ausübung einer vom Wertverlust betroffenen
Option zur Vermeidung eines nach § 23 Abs. 3 S. 8 und 9 EStG nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Veräußerungsverlustes
angeschafft, um den Wertverlust der Option über eine Einbeziehung der Anschaffungskosten der Option in die Anschaffungskosten
der Inhaberschuldverschreibungen in einen Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen umzuwandeln, scheitert die Abzugsfähigkeit
des Verlustes nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4c EStG an der fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht (Anschluss ).
2. Für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist ausschließlich auf den Emissionszeitpunkt der Inhaberschuldverschreibungen
abzustellen.
3. Der Verlust aus der Veräußerung der Inhaberschuldverschreibungen kann gem. § 23 Abs. 2 EStG wegen fehlender Berücksichtungsmöglichkeit
bei den übrigen Einkunftsarten in Folge mangelnder Einkünfteerzielungsabsicht als Veräußerungsverlust gem. § 23 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 EStG abzugsfähig sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 31 DStRE 2012 S. 1243 Nr. 20 EFG 2012 S. 325 Nr. 4 NAAAD-99312
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