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FG München Urteil v. - 2 K 769/08 EFG 2012 S. 501 Nr. 6

Gesetze: EStG § 13a Abs. 6 Nr. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG § 4 Abs. 3 S. 4AO § 42BewG § 9 Abs. 2BauGB § 34BauGB § 194BauGB § 11 Abs. 1 Nr. 2

Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines sogenannten Einheimischen-Modells

Leitsatz

1. Beabsichtigt ein Landwirt seinen Kindern baureife Grundstücke aus dem landwirtschaftlichen Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zukommen zu lassen und räumt er der Gemeinde im Rahmen des sog. Einheimischen-Modells ein Ankaufsrecht für die streitigen Grundstücke ein, die daraufhin im Wege einer geänderten Bauleitplanung die Grundstücke als Wohnbaugebiet ausweist, ist als Entnahmewert der ggü. dem Verkehrswert niedrigere für die Ausübung des Ankaufsrechts vereinbarte Kaufpreis maßgebend.

2. Diese rechtliche Gestaltung ist selbst dann nicht missbräuchlich i.S. des § 42 AO, wenn sie auch der Vermeidung einer höheren Entnahmebesteuerung dient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 32
DStRE 2012 S. 1299 Nr. 21
EFG 2012 S. 501 Nr. 6
StBW 2012 S. 7 Nr. 1
CAAAD-99307

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FG München, Urteil v. 12.07.2011 - 2 K 769/08

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