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IWB 1/2012 S. 3

Belgien | Haushaltsgesetz 2012

Das belgische Parlament hat am den steuerlichen Änderungen im Haushaltsgesetz 2012 zugestimmt. Damit werden u. a. zum bei der Körperschaftsteuer der steuerliche [i]Krisenzuschlag von 4 % aus Einkünften mit beweglichen Wirtschaftsgütern ab 20.000 €Maximalabzug für den fiktiven Zinsabzug auf ein modifiziertes Eigenkapital für inländische Körperschaften und Betriebsstätten auf 3 % bzw. 3,5 % für KMU beschränkt und ein Sondersteuersatz von 25 % anstelle des regulären Körperschaftsteuersatzes von 33,99 % für die Veräußerung von Beteiligungen eingeführt. Bei der Einkommensteuer ist künftig ein Krisenzuschlag von 4 % aus Einkünften mit beweglichen Wirtschaftsgütern ab 20.000 € zu entrichten.

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