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Identifikation durch Schilderung eines Verhaltensmusters – Gruppenanfragen in der Amtshilfe
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 17Das zwischen der Schweiz und Deutschland am abgeschlossene DBA enthielt in seiner ursprünglichen Fassung lediglich die sog. kleine Auskunfts-klausel. Diese sieht vor, dass sich die Vertragsstaaten diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die zur richtigen Anwendung des Abkommens erforderlich sind. In den beiden Revisionsprotokollen vom März 2002 und Oktober 2010 haben beide Staaten diese Auskunftsklausel schrittweise erweitert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Einleitung
[i]Gruppenanfragen sollen OECD-Standard werdenIm Schatten dieser materiell-rechtlichen Entwicklung fand auch auf Ebene der formellen Anforderungen an ein Amtshilfeersuchen eine Wandlung statt. Den Anfang machte das im Zusammenhang mit der UBS-USA-Affäre ergangene Urteil des Schweizer . Mit diesem Urteil hat das Gericht sog. Gruppenanfragen zugelassen. Dieses Urteil weckte bei den ausländischen Verhandlungspartnern Begehrlichkeiten. So versuchten die deutschen Unterhändler die Gruppenanfragen in das Revisionsprotokoll vom einzuführen. Dieser Bemühung war vorerst kein Erfolg beschieden, da der geltende OECD-Standard lediglich Anfragen in Einzelfällen g...