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Einkommen-/Lohnsteuer | Vom Arbeitnehmer für Sprachkurs genutztes häusliches Arbeitszimmer bei vorhandenem Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber nicht absetzbar
(1) Steht einem Arbeitnehmer ein Büroarbeitsplatz auch für betrieblich gewünschte Fortbildungsmaßnahmen (hier: Sprachkurs) zur Verfügung, schließt dies die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für ein zur Fortbildung genutztes häusliches Arbeitszimmer aus. (2) Ob ein „anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht, hängt nicht davon ab, in welchem Umfang der Arbeitnehmer die ihm am Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nutzen darf (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG). S. 43
Nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten für die Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein „anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung st...