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Einkommensteuer | Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses als steuerbegünstigte„Handwerkerleistungen”
(1) Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. (2) Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (Bezug: § 35a Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG 2006).
(1) Nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in der für das Streitjahr 2006 gültigen Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, auf Antrag um 20 %, höchstens 600 €, der Aufwendungen des Stp...