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BFH 07.07.2011 V R 42/09, StuB 1/2012 S. 44

Umsatzsteuer | Zuordnung gemischt-genutzter Wirtschaftsgüter zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen bis zum 31. 5. des Folgejahres erforderlich

(1) Ist ein Gegenstand sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (gemischte Nutzung), kann der Stpfl. (Unternehmer) den Gegenstand
a) insgesamt seinem Unternehmen zuordnen,
b) ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder
S. 45c) ihn im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seinem Unternehmensvermögen zuordnen (Zuordnungswahlrecht).
(2) Die sofort bei Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung ist „zeitnah”, d. h. bis spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren. (3) Keine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn die Zuordnungsentscheidung dem FA erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. 5. des Folgejahres)...

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