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Slowenien; | Gesetz über die Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer (Immobilienverkehrsteuer) auf in Slowenien belegene Grundstücke wird ab i. H. von 2 % der Steuerbemessungsgrundlage erhoben (s. ABl der Republik Slowenien Nr. 57/1999). Steuerschuldner ist i. d. R. der Verkäufer. Bei Neubauten, für welche die MwSt. zu zahlen ist, ist keine Immobiliensteuer fällig. Eine Reihe von Grundstücksübereignungen wie z. B. Zwangsversteigerungen sind von der Immobilienverkehrsteuer befreit. Das Steueraufkommen ist Einnahme des Kommunalhaushalts.