Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB 21/1999

Russische Föderation; | Zollneuregelung für Fahrzeugimporte

Nach einer Mitteilung des Staatlichen Zollkomitees in Moskau gelten seit neue Regelungen für den Import von Fahrzeugen durch natürliche Personen. Der erhobene Zoll richtet sich neben dem Hubraum nun auch nach dem Alter des für die Einfuhr vorgesehenen Fahrzeugs. Die bisherigen Zollerleichterungen neuer Fahrzeuge aus ausländischer Produktion wurden nahezu gänzlich aufgehoben. Bei der Einfuhr neuer ausländischer Autos (Alter unter drei Jahren) wird der vollständige Satz an Zoll und Steuern (Einfuhrzoll, Akzise, Mehrwertsteuer und Zollabfertigungsgebühren) erhoben. Für Autos, die älter als drei Jahre sind, wird der Einfuhrzoll — unabhängig von der Kilometerzahl — entsprechend dem Hubvolumen festgelegt. Für die Einfuhr von Fahrzeugen ausländischer Herstellung aus der Sonderwirtschaftszone Kal...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen