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Steuerrecht; | Steuervergünstigungen und Betriebsstättenbesteuerung
Mit hat der EuGH die Rs. C-307/97 wie folgt entschieden: Die Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) stehen einer Regelung entgegen, nach der einer in Deutschland gelegenen Betriebsstätte einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland folgende steuerlichen Vergünstigungen gewährt werden: Befreiung von der Körperschaftsteuer für die Dividenden, die in Drittstaaten ansässige Gesellschaften ausgeschüttet haben (internationales körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg), aufgrund eines DBA mit einem Drittstaat; Anrechnung der Körperschaftsteuer, die in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland auf die Gewinne einer dort ansässigen Tochtergese...