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Angeschaffte Pensionsrückstellungen sind beim Erwerber mit den Anschaffungskosten zu bewerten
Pensionsrückstellungen beim Betriebsübergang
Mit [i]FG Münster, Urteil vom 15. 6. 2011 - 9 K 1292/07 K NWB DAAAD-95413Urteil vom - 9 K 1292/07 K NWB DAAAD-95413 (Rev. anhängig, Az. beim BFH: I R 69/11) hat das FG Münster entschieden, dass im Rahmen eines Betriebsübergangs erworbene Pensionsrückstellungen in der ersten Schlussbilanz in der Höhe anzusetzen sind, in der die übernommenen Verpflichtungen Anschaffungskosten darstellen. Eine Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach den Grundsätzen des § 6a EStG soll ausscheiden, soweit der steuerliche Ansatz die „Anschaffungskosten” der Pensionsrückstellungen unterschreitet und es infolge einer solchen Auflösung für steuerliche [i]Pitzke/Klein, NWB 27/2011 S. 2262Zwecke zu einem „Erwerbsgewinn” kommen würde. Das FG Münster stellt sich mit diesem Urteil ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2011 I S. 627; Meurer, BB 20/2011 S. 1259).
I. Sachverhalt der Entscheidung des
[i]Übernahme der Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines BetriebsübergangsIm Streitfall hatte die Klägerin, eine GmbH, zum einen Betrieb zur Fertigung von Arzneimitteln erworben (§ 613a BGB, Betriebsübergang). Neben Gegenständen des Sachanlagevermögens, Grundstücken, Kunden- und sonstigen Verträgen hat die Klägerin Arbeitnehmer...