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IWB 20/1999

Türkei; | Steueränderungen

Zum wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 30 % erhöht. Außerdem wird — wie bisher — ein 10 %iger Zuschlag auf die Körperschaftsteuer erhoben, so daß der effektive Körperschaftsteuersatz 33 % beträgt. Im Gegenzug entfällt grds. die bisherige Quellensteuer (20 % bzw. 10 %) auf nichtausgeschüttete Gewinne. Einkommen ausländischer Gesellschaften unterliegt allerdings unverändert dieser Quellensteuer. Anteilseigner (ansässige natürliche Personen) konnten bisher 1/3 der erhaltenen Ausschüttungen auf ihre Einkommensteuer anrechnen, jetzt ist nur noch 1/5 des Dividendenbetrags anrechenbar. Der progressive Einkommensteuertarif wurde zum von bisher 25 % bis 55 % auf 15 % bis 40 % gesenkt. Der Eingangssatz gilt für steuerpflichtiges Jahreseinkommen bis 2 000 Mio TL, der Spitzensteuersatz für ...

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