Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die
auch ihren Arbeitgeber beliefert
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen echter und unechter Lohnzahlung durch Dritte.
Das Unterlassen der nach § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG geforderten Anzeige des ArbG beim Betriebsstätten-FA kann eine Haftung begründen.
Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren ArbG beliefert, verbilligte Apothekenartikel,
stellt das keinen dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn von dritter Seite dar.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 364 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17840 Nr. 4 RAAAD-98985
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.11.2011 - 11 K 128/10