Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die
auch ihren Arbeitgeber beliefert
Leitsatz
Zur Abgrenzung zwischen echter und unechter Lohnzahlung durch Dritte.
Das Unterlassen der nach § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG geforderten Anzeige des ArbG beim Betriebsstätten-FA kann eine Haftung begründen.
Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren ArbG beliefert, verbilligte Apothekenartikel,
stellt das keinen dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn von dritter Seite dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 364 Nr. 4 KÖSDI 2012 S. 17840 Nr. 4 RAAAD-98985
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.11.2011 - 11 K 128/10
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