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LG Bonn 20.10.2011 16 T 434/09, BBK 1/2012 S. 14

Bilanzierung | LG Bonn hebt Ordnungsgeld für verspätete Offenlegung auf – Wirbelsturm oder nur ein laues Lüftchen?

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen haben in den letzten Jahren zu Ordnungsgeldern durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) in dreistelliger Millionenhöhe geführt. Mit Beschluss vom hat jetzt das LG Bonn ein Ordnungsgeld aufgrund einer fehlerhaften Androhung aufgehoben.

Sachverhalt: Eine [i]Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 € GmbH hatte gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds in Höhe von 5.000 € wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim eBundesanzeiger Einspruch eingelegt. Unter Verwerfung des Einspruches hatte das BfJ das Ordnungsgeld festgesetzt; hiergegen hatte die GmbH sofortige Beschwerde ein-gelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen und sodann an das LG Bonn zur Entscheidung vorgelegt.

Entscheidung des LG Bonn: Das [i]Unwirksame AndrohungLG Bonn verwarf die Ordnungsgeldfestse...

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