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Steuerrecht | BMF und BFH zur Berichtigung bei Anzahlungen
BMF und BFH haben sich fast zeitgleich zur Berichtigung der Umsatzsteuer bei Vereinnahmung eines Entgelts ohne Leistungserbringung geäußert.
: Vereinnahmt der Unternehmer eine Anzahlung, ohne anschließend die vereinbarte Leistung zu erbringen, führt erst die Rückgewähr der Anzahlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG und damit zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer.
Entsprechendes gilt, wenn die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückabgewickelt wird: Der Berichtigungsanspruch gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG entsteht erst bei Rückzahlung des Entgelts.
Der UStAE wird entsprechend geändert .
Das BMF folgt der Rechtsprechung des BFH : Ist das Entgelt oder eine An-zahlung bereits geleistet worden, ermöglicht allein eine Vereinbarung ...