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Doppelbesteuerung; | Zinsen aus in den Niederlanden durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen
(1) Durch die Abtretung von hypothekarisch an niederländischen Grundstücken gesicherten Forderungen zur Sicherung eines Darlehens erfolgt eine mittelbare dingliche Sicherung des Darlehens i. S. von Art. 4 Abs. 3 DBA-Niederlande. (2) Das Besteuerungsrecht an diesen Zinseinnahmen steht den Niederlanden als dem Vertragsstaat zu, in dem die sichernden Grundstücke belegen sind. (3) Der Sicherungswert ist wirtschaftlich auch dann vorhanden, wenn die Verwertung der sichernden Grundstücke abhängig ist von den Vertragslaufzeiten der abgetretenen Hypothekenforderungen. (4) Der Sicherungswert geht auch nicht dadurch verloren, daß für einen relativ hohen Darlehensbetrag für die Laufzeit von zwei Monaten in stiller Zession rd. 1 000 durch Buchhypotheken besicherte Forderungen abgetreten werden. (5) Die Vereinbarung eines Zinssatze...