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Einkommensteuer; | kein Kindergeldanspruch bei Entsendung zur vorübergehenden Dienstleistung im Inland
Eine ”vorübergehende” Dienstleistung setzt grds. einen zeitlich im voraus begrenzten Aufenthalt im Inland voraus. Dem steht jedoch gleich, wenn für den Arbeitnehmer eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 17 der VO (EWG) Nr. 1408/71 getroffen wurde. Das Interesse des Arbeitnehmers, weiterhin den Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit seines Heimatlandes zu unterliegen, rechtfertigt es, auf seine Absicht zur Rückkehr zu schließen (, EFG, 785). •Hinweis: Der Kl., ein Grieche, ist seit Anfang 1984 für seinen griechischen Arbeitgeber in dessen Vertretung in Deutschland tätig. Er ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem griechischen Ministerium für Gesundheit und Fürsorge und der deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherungen nach Art. 17 de...