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Slowakei; | Änderung des Gesetzes über die Einkommensteuer
Durch eine ab geltende Gesetzesnovelle (GBl Nr. 28/1999) wurde bei den Einkommensteuern für natürliche Personen der bisherige Spitzensteuersatz von 42 % durch Einführung von zwei weiteren Steuersätzen angehoben. Diese betragen 44 % und 46 %. Der Spitzensteuersatz liegt damit bei 46 %. Der Eingangssteuersatz beträgt wie bisher bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 60 000 Slowakischen Kronen (Sk) 15 %. Die teilmengengestaffelt angewandten Steuersätze 20 %, 25 %, 32 % und 40 % und die dafür geltenden Steuerbemessungsgrundlagen bleiben der Höhe nach unverändert. Der Steuersatz von 42 % gilt nicht mehr. Auf stpfl. Jahreseinkommen von 1 080 000—3 240 000 Sk wird eine Steuer von 367 200 Sk + 44 % des Betrags, der 1 080 000 Sk übersteigt, erhoben. Bei einem stpfl. Jahreseinkommen von...