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NWB BB 1/2012 S. 7

Anwaltskosten müssen nicht immer erstattet werden

Beauftragt ein Gläubiger direkt einen Anwalt mit einer Mahnung, statt bei Zahlungsverzug zunächst mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, müssen Sie dessen Kosten nicht zahlen.

In solchen oder ähnlichen Fällen bleibt der Gläubiger auf seinen Anwaltskosten sitzen. Das hat das entschieden.

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