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NWB BB 1/2012 S. 6

Diskriminierung bei Stellenausschreibung

Bei Stellenausschreibungen sollte darauf geachtet werden, keine konkreten Wünsche in Bezug auf Alter und Geschlecht zu äußern, wie z. B. „Suchen jungen Metzger!”

Hier liegt der Verdacht der Diskriminierung nahe und es drohen Schadenersatzforderungen von bis zu einem Jahresgehalt, wenn sich z. B. eine ältere Dame bewirbt und abgelehnt wird. Auch wenn man nachweisen kann, dass diese Dame aus einem anderen Grund abgelehnt wurde, muss zwar i. d. R. kein volles Jahresgehalt gezahlt werden, aber oft zwei bis drei Monatsgehälter. Das haben mehrere Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden.

Praxistipp

Um solche finanziellen Schäden zu verhindern, sollten Stellenanzeigen rigoros keine Hinweise auf Alter, Geschlecht und Nationalität enthalten. Vgl. hierzu Reinke, Mehr Pflichten du...

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