Steuerrecht aktuell 3/2011
2011
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Teil B: Rechtsprechung (BFH-, FG- und andere oberste Gerichte: BVerfG-, BVerwG- und EuGH-Entscheidungen)
I. Einkommensteuer
1. Steuerpflicht (§§ 1 ff. EStG)
a) Zum Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 (Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 EStG)
, BFH/NV 2011, 1963, NWB DokID: NWB EAAAD-92355
Literatur: Jachmann, jurisPR-SteuerR 48/2011 Anm. 3; Heuermann, BFH/PR 2011, 446; Heuel, EStB 2011, 395; Heuermann, StBp 2011, 325; Marfels, StBW 2011, 962; jh, StuB 2011, 764.
Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr (1998) Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. H. v. 510.836 DM, Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. H. v. ./. 375.431 DM, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. H. v. 71.645 DM, Einkünfte aus Kapitalvermögen i. H. v. 50.977 DM sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. ./. 72.337 DM. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer für das Streitjahr auf 68.998 DM fest. Im Zuge der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 1999 beantragte der Kläger, im Jahr 1999 angefallene Verluste i. H. v. 242.405 DM in das Streitjahr zurückzutragen. Das FA stellte den zum verbleibenden Verlustabzug zur Einkommensteuer für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit ./. 242...