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Erste Rechtsprechung des BFH zum Syndikus-Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-98474 Mit dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz wurde im Jahr 2008 der sog. Syndikus-Steuerberater zugelassen. Damit wurde es ermöglicht, dass Steuerberater unter bestimmten Voraussetzungen neben der selbständigen Tätigkeit auch als Angestellte eines Unternehmens tätig werden. Inzwischen liegen die ersten beiden Urteile des BFH zum Syndikus-Steuerberater vor, mit denen das Gericht die berufsrechtlichen Anforderungen an den Syndikus-Steuerberater näher konkretisiert hat. Beide Entscheidungen geben aber Anlass zur Kritik.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Ausschließliche Wahrnehmung von Vorbehaltsaufgaben
[i]Gesetzeswortlaut ist auslegungsbedürftigDie Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater setzt nach § 58 Satz 2 Nr. 5a Satz 1 StBerG voraus, dass im Rahmen des Angestelltenverhältnisses für das Unternehmen Tätigkeiten i. S. des § 33 StBerG ausgeübt werden, d. h. solche Tätigkeiten, die zu den Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters gehören. Aus der Gesetzesformulierung ergibt sich allerdings nicht eindeutig, ob die Zulassung zum Syndikus-Steuerberater nur dann erfolgen kann, wenn als Angestellter für das Unternehmen ausschließlich steuerberaterliche Vorbehaltsaufgaben wahrgenommen werden, oder ob es ausreicht, wen...