Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erste Rechtsprechung des BFH zum Syndikus-Steuerberater
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 17. 5. 2011 (VII R 47/10) und 9. 8. 2011 (VII R 2/11)
[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2012, ISBN 978-3-482-45413-4Mit dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2008 den Syndikus-Steuerberater zugelassen. Seitdem können Steuerberater neben der selbständigen Tätigkeit auch als Angestellter eines Unternehmens oder Verbands tätig werden, soweit sie im Rahmen des Angestelltenverhältnisses steuerberatende Vorbehaltsaufgaben wahrnehmen. In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals mit der neuen Regelung zum Syndikus-Steuerberater befasst. Beide Urteile, [i]BFH, Urteile v. 17. 5. 2011 - VII R 47/10 NWB GAAAD-87607 und v. 9. 8. 2011 - VII R 2/11 NWB WAAAD-94170 mit denen der BFH von der bislang herrschenden Literaturmeinung abweicht, geben Anlass zur Kritik. Der folgende Beitrag erläutert die aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Syndikus-Steuerberater und zeigt die wesentlichen Kritikpunkte auf.
I. Hintergrund und gesetzliche Grundlagen
[i]Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung des Syndikus-SteuerberatersVor dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz war Steuerberatern eine Tätigkeit als Angestellter eines Unternehmens oder eines nicht berufsständischen Verbandes ausnahmslos untersagt. Dies hatte zur Folge, dass ein Steuerberater, der eine Tätigkeit als Arbeitnehmer in der gewerblichen Wirtschaft (z. B. in der Steuerabteilung eines Unternehmens) aufnehmen wollte, seine Bestellung z...