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NWB Nr. 52 vom Seite 4389

Senkung des Rentenbeitrags auf 19,6 %

[i]www.bundesregierung.de unter Nachrichten v. 16. 12. 2011Zum sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 % auf 19,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen also jeweils 9,8 %. Das Bundeskabinett hat die Beitragssatzverordnung 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat der Senkung des Rentenbeitragssatzes am zugestimmt. Die Regierung folgte damit der Empfehlung des Schätzerkreises. Dieser bewertet die Rücklagen der Rentenkasse; übersteigen diese 1,5 Monatsausgaben ist der Beitragssatz zwingend anzupassen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Die Senkung ist damit unmittelbare Folge der positiven Einnahme- bzw. der guten Lohn- und Beschäftigungsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn [i]Fortsetzung der positiven Entwicklung?sich die aktuelle Wirtschaftslage nicht eintrübt, prognostiziert die Deutsche Rentenversicherung Bund für 2013 einen Rentenbeitrag von 19,2 % und für 2014 von 19,0 %.

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