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NWB Nr. 52 vom Seite 4374

Änderungen bei der Riester-Förderung durch das BeitrRLUmsG

Dr. Michael Myßen und Michaela Fischer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4390Im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) sind zwei Regelungen enthalten, mit denen der Gesetzgeber die Riester-Rente verbraucherfreundlicher ausgestaltet hat. Hierzu gehört die Einführung eines Mindestbeitrags für mittelbar Zulageberechtigte sowie die Möglichkeit für bestimmte Personengruppen, Altersvorsorgebeiträge für zurückliegende Beitragsjahre nachzahlen zu können. Der Beitrag erläutert die entsprechenden Neuregelungen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Personen ab 2012

[i]Mindestbeitrag von 60 € jährlichUnmittelbar förderberechtigt sind grds. diejenigen, die von der Renten- und Versorgungsreform 2001 betroffen waren. Eine Sonderregelung besteht für Ehegatten. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, kann der andere Ehegatte mittelbar zulageberechtigt sein. Voraussetzung für das Bestehen einer mittelbaren Förderberechtigung ist bisher, dass nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt ist und der andere Ehegatte einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Ab dem Beitragsjahr 2012 kommt als weitere Voraussetzung hinzu, dass der mittelbar Begünstigte auf seinen Altersvorsor...

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