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Steuerfreiheit für englisches Private Equity-Engagement
Mit der steuerlichen Behandlung einer englischen LP, die als Kapitalsammelstelle für Investitionen in risikobehaftete Unternehmensbeteiligungen diente, liegt wohl das erste Urteil zu dem sog. Private Equity-Erlass vor. Darüber hinaus ist das Urteil auch aufgrund seiner abkommensrechtlichen Ausführungen von großer Bedeutung für die Beratungspraxis.
I. Sachverhalt
[i]Urteilssachverhalt Deutsche institutionelle Anleger beteiligten sich an einer englischen LP als beschränkt haftende Gesellschafter. Gesellschaftszweck war die Investition in kleinere und mittlere BuyOuts/BuyIns britischer Kapitalgesellschaften in einer Investitionsphase von vier Jahren und die Realisierung von Veräußerungsgewinnen in der restlichen Fondslaufzeit von ebenfalls vier Jahren. Die LP war nach deutschem Verständnis gewerblich geprägt, da lediglich der vollhaftende Gesellschafter (Ltd.) zur Geschäftsführung befugt war. Die LP selbst verfügte in Großbritannien nicht über Räumlichkeiten, ebenso wenig wie die Ltd. Deren Geschäftsführer waren gleichzeitig für die Managementgesellschaft tätig, die über eigene Räumlichkeiten und weiteres Personal verfügte und die Geschäfte für die LP wahrnahm. Ein vertraglich...