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IWB Nr. 24 vom Seite 939

Schicksal einer Schlussbesteuerung in den Händen wegziehender Gesellschaft

EuGH Urteil im Spiegel der Unternehmenspraxis

Dr. Klaus von Brocke, Prof. Dr. Markus Peter und Jörg Albrecht

Am erging das Urteil des EuGH in der Rs. National Grid Indus B. V. (C-371/10). Der Vorlagefall behandelt die Europarechtskonformität der niederländischen Wegzugsbesteuerung. Es ist das erste Verfahren, in welchem der EuGH über die Wegzugsbesteuerung bei Körperschaften zu befinden hat. Das Urteil reiht sich ein in die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rs. Hughes de Lasteyrie du Saillant (Rs. C-9/02 NWB KAAAB-72877) sowie „N” (Rs. C-470/04 NWB DAAAD-22700) und macht die für natürliche Personen verankerten Grundsätze auch auf Gesellschaften anwendbar. Es ist zu begrüßen, dass der EuGH den Unternehmen zugleich die Möglichkeit einräumt, zwischen einer Sofortbesteuerung im Zeitpunkt des Wegzugs und einer Steuerstundung bis zur tatsächlichen Realisation zu wählen.

I. Sachverhalt

Klägerin des Verfahrens ist die niederländische Tochterkapitalgesellschaft National Grid Indus B. V. (im Folgenden: NGI) des britischen Konzerns National Grid Transco Group. Im Jahr 2000 verlegte die NGI ihren Ort der Geschäftsleitung samt Geschäftsbetrieb nach London. Gemäß Art. 4 Abs. 3 DBA Niederlande-Vereinigtes Königreich ging mit der Verlegung des Verwaltungssitzes die steuerliche Ansässigkeit und damit das vorrang...

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