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Bulgarien; | Änderung des Gewinnsteuergesetzes
Laut einer Novelle des Gewinnsteuergesetzes (s. Bulgarisches Amtsblatt Nr. 153/1998) ist die Gewinnsteuer ab 1999 für den zu besteuernden Jahresgewinn von über 50 Mio Leva von bisher 30 % auf 27 % gesenkt worden. Auf Gewinne bis zu 50 Mio Leva wird wie vorher eine Gewinnsteuer von 20 % erhoben. Die Kommunalsteuer (Gemeindesteuer) beträgt 10 % des stpfl. Gewinns. Die Versicherungsteuer ist auf 7 % festgelegt. In Gebieten, in denen die Arbeitslosigkeit um das 1,5fache höher ist als im Landesdurchschnitt, wird für bestimmte Investitionen eine Gewinnsteuerermäßigung von 10 % gewährt. Landwirtschaftlichen Betrieben wird die Gewinnsteuer für bestimmte Erzeugnisse erlassen, wenn sie diese Summen für Investitionen zur Erzeugung dieser Produkte verwenden.