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Umsatzsteuer | Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am beschlossen, der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BR-Drucks. 628/11) zuzustimmen. Es werden mehrere Verordnungen geändert; dies geschieht zur Verfahrenserleichterung in einer Mantelverordnung. Betroffen sind folgende Regelungsbereiche:
Die Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen werden an die seit bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 der Zollkodex-Durchführungsverordnung, kurz: ZKDVO) angepasst; zudem werden einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen (§§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c der UStDV).
Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG beim An- und Verkauf von in- und ausländische...