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Umsatzsteuer | Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Am hat der Bundesrat das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird die ursprünglich bis zum befristete, für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von 500.000 € auf Dauer beibehalten.
Gleichzeitig verknüpfte der Bundesrat seine Zustimmung mit der Aufforderung, die Istbesteuerung im Rahmen der Grenzen des § 20 UStG auch für den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die erheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die zusätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte Anhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Unternehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Istbesteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der großen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtums...