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BFH 10.08.2011 I R 39/10, StuB 24/2011 S. 965

Körperschaftsteuer | BFH-Vorlage zum BVerfG wegen fehlender Auswirkung der Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens auf den Solidaritätszuschlag

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 3 SolzG 1995 n. F. insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mindern und § 3 SolzG 1995 n. F. oder eine andere Vorschrift auch nicht die Festsetzung eines Anspruchs auf ein Solidaritätszuschlagguthaben anordnet (Bezug: § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG 1997; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 Satz 1, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG; § 10 Nr. 2, § 23 Abs. 1, § 27 Abs. 1 KStG 1977/1999; § 36 Abs. 3, Abs. 4, § 37 Abs. 2 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG; § 37 Abs. 2 Satz 1, Satz 2, § 37 Abs. 2a KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG; § 37 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG; § 1 Abs. 1, § 2 Nr. 3, § 4 SolzG 1995; § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F.).

Praxishinweise

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der...BGBl I S. 2782BStBl 2007 I S. 4

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