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Kein Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts vor dem Finanzgericht
Die u. a. vom BFH geteilte Ansicht, dass dann, wenn das FA wegen rückständiger Steuern beim Insolvenzgericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, dem Schuldner hiergegen sowohl Rechtsschutz vor dem Insolvenzgericht als auch einstweiliger Rechtsschutz vor dem FG gewährt werden kann (vgl. dazu ausführlich NWB DAAAD-80006), bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die alleinige Prüfungskompetenz des Insolvenzgerichts. Dieses entscheide, so das Amtsgericht, sachnäher, fachkundiger und zudem auch schneller. Die Schutzmöglichkeiten der InsO zugunsten des Schuldners im ordentlichen Rechtsweg reichten aus. Zudem könne ein FG keinesfallsS. 968 bindend für die Insolvenzgerichte über insolvenzrechtliche Fragen entscheiden. Daher stehe den FG be...