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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 30

Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Teil III

Jörg Ramb

Teil III der Beitragsreihe „Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts„ behandelt die Ermittlung der Bereicherung beim Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden und die Entstehung der Steuer sowie sachliche Steuerbefreiungen (Verschonungsregelungen). Teil I finden Sie in Ausgabe 4/2011 ab S. 183, Teil II in Ausgabe 8/2011 ab S. 448.

IV. Ermittlung der Bereicherung beim Erwerb von Todes wegen

1. Besteuerungszeitpunkt

Die Bereicherung beim Erwerb von Todes wegen ist zum Besteuerungszeitpunkt zu ermitteln. Dieser richtet sich nach § 9 ErbStG. Danach entsteht die Erbschaftsteuer i. d. R. mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Andere Besteuerungszeitpunkte sind z. B. nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG bei Pflichtteilsansprüchen der Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs oder in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG der Zeitpunkt der Vollziehung der Auflage (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG).

Der Besteuerungszeitpunkt ist auch gleichzeitig der Bewertungszeitpunkt. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Zu diesem Zeitpunkt sind sowohl die tatsächlichen Verhältnisse für die Ermittlung der Erbsch...

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