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Einkommensteuer; | Grenzpendler außerhalb EU/EWR
Mit Schr. v. - IV C 5 - S 2533 - 43/98 hat der BMF ein Muster der für druckreif erklärten Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR — ungarische Ausfertigung — übersandt und mit Schr. v. - IV C 5 - S 2533 - 42/98 die bulgarische Ausfertigung. Nutzenfilme können unter der Auftr.-Nr. 821 16 173 (für Ungarn) und unter der Auftr.-Nr. 821 16 174 (für Bulgarien) von der Bundesdruckerei, Zweigbetrieb Bonn, Postfach 20 02 05, 53132 Bonn, Tel.: 02 28/3 82 02 29, Telefax: 02 28/3 82 02 22 bezogen werden.