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Track 24 | Ehrenamtliche Tätigkeit: Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte ist nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein nicht gem. § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei. Der Anwalt hat Revision eingelegt, so dass der BFH Gelegenheit bekommt, diese Streitfrage zu klären.
Vielleicht auch in eigener Sache ist für Sie das Verfahren interessant, das unter dem Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist.
Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezüge steuerfrei, die als Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten. Der BFH muss nun entscheiden: Kann ein selbständiger Anwalt von dieser Steuerbefreiung profitieren, der für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks für Rechtsanwälte eine Aufwandsentschädigung erhält?
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat dies verneint. Die Aufwandsentschädigung werde zwar aus einer öffentlichen Kasse gezahlt. Allerdings habe der Kläger keine öffentlichen Dienste im Sinne der Befreiungsvorschrift geleistet. Der Anwalt argumentiert hingegen:...