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Einkommensteuer; | Unterhaltsaufwendungen für ausländischen Lebenspartner als außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen an den Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sind zwangsläufig und als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähig, wenn der Verlobte während eines Ergänzungsstudiums außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und er ohne die gegenüber der Ausländerbehörde erklärte Verpflichtung der Verlobten, seinen Unterhalt sicherzustellen, keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhalten würde (Nds. VIII (V) 500/96, EFG 1999, 439). •Hinweis: Das FG will bei der Anwendung des § 33a Abs. 1 EStG nicht unterschieden wissen, ob es sich bei dem Lebenspartner um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt. Denn bei einem deutschen Lebenspartner hätte das Finanzamt — bei einem im übrigen gleichen Sachverhalt (die Klin. hat den aus Äthiopien stammenden Lebenspartner im Mai 1995 geheiratet) —...