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OLG Düsseldorf 18.07.2011 I-3 Wx 124/11, NWB 51/2011 S. 4302

Erbrecht | Verlust des Erbanspruchs bei Forderung des Pflichtteils

Das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen im Sinne einer typischen Pflichtteilsstrafklausel erfordert nur ein ernsthaftes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben. Die erfolgreiche, womöglich gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes ist dazu nicht notwendig. Denn diese Klausel soll den überlebenden Ehepartner nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der Erbmasse schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten verbunden sind. Damit hatte im Streitfall die pflichtteilsberechtigte Tochter durch von ihr initiierte anwaltliche Auskunftsschreiben an die überlebende Stiefmutter ihren Nacherbenanspruch verwirkt.

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