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Einkommensteuer | Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Leerverkäufen
Das BMF hat die Schreiben zur Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen von Aktien oder Investmentanteilen über den Dividendenstichtag mit Schreiben v. aufgehoben ( BStBl 2009 I S. 631; v. , BStBl 2010 I S. 752, und v. NWB KAAAD-62817). Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die genannten BMF-Schreiben mit Wirkung ab dem aufgehoben. Der Bereich der Kapitalertragsteuererhebung bzw. -erstattung wurde im Rahmen des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes (BGBl 2011 I S. 1126) mit Wirkung ab dem umfassend neu geregelt. Für Vorgänge vor dem sind die genannten BMF-Schreiben weiterhin anzuwenden. § 18 Abs. 21 InvStG i. d. F. des Regierungsentwurfs des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes hat im Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen erfahren. Da diese Regelung nach ihrem Wortlaut nur für zugeflossene Kapitalerträge Anwendung findet, ist in Fällen, in...