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BFH 21.09.2011 I R 50/10, NWB 51/2011 S. 4298

Bilanzierung | Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Kfz-Vermietung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen gegenüber den Mietern, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er für diese Pflicht ratierlich eine Rückstellung in der Höhe bilden, in der der vereinbarte Restwert unter dem Buchwert der Fahrzeuge liegt. (2) Verpflichtungen aus einem Erfüllungsrückstand sind abzuzinsen.

Anmerkung:

Die Klägerin vermietete Fahrzeuge für 25 Monate mit der Maßgabe, sie nach Ende der Laufzeit zu veräußern und den dabei erzielten Erlös an die Mieter auszukehren, soweit er einen unter dem Buchwert lieg...

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