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FG München Urteil v. - 1 K 3200/09 EFG 2012 S. 159 Nr. 2

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 S. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1 S. 1

Casting-Direktor ist freiberuflich tätig

Leitsatz

1. Ein Casting-Direktor, dessen Aufgabe es ist, ohne Weisungsrecht etwa des Regisseurs oder der Produktionsfirma zu dem jeweils im Drehbuch beschriebenen Rollencharakter den/die bestgeeignete/n Schauspieler/in auszuwählen, übt keine gewerbliche, sondern eine freiberufliche Tätigkeit aus.

2. Inwieweit die Auswahl der tatsächlich in einem Film agierenden Schauspieler bestimmenden Einfluss auf dessen künstlerischen Wirkungsgrad nimmt und für sich gesehen als künstlerische Betätigung zu werten ist, betrifft Erkenntnisse der allgemeinen Lebenserfahrung, die jedermann verfügbar sind. Das Gericht kann über diese Frage daher aus eigener Sachkunde ohne Einschaltung eines Sachverständigen entscheiden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 26
DStRE 2012 S. 1241 Nr. 20
EFG 2012 S. 159 Nr. 2
KÖSDI 2012 S. 17804 Nr. 3
HAAAD-97879

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FG München, Urteil v. 23.09.2011 - 1 K 3200/09

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