Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 786/09 EFG 2012 S. 269 Nr. 3

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG § 2 Abs. 2a S. 3

Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als LKW oder PKW

Maßgeblichkeit des Ladeflächen-Verhältnisses

Zugehörigkeit des nicht der Personenbeförderung dienenden Teils der Kabine eines Pick-ups zur Ladefläche

Einstufung eines Mitsubishi L 200 als LKW

Leitsatz

1. Fahrzeuge, deren Ladefläche die der Personenbeförderung dienende Fläche übersteigt, sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich als LKW zu qualifizieren.

2. In die der Lastenbeförderung dienende Fläche ist auch der hintere Teil der Doppelkabine eines Pick-up einzubeziehen, wenn das Fahrzeug lediglich über zwei zugelassene Sitzplätze (einschließlich des Fahrersitzes) verfügt und der hintere Kabinenteil ausschließlich für den Gütertransport nutzbar ist. Dem steht eine fehlende feste Trennwand und Verblechung der hinteren Seitenfenster nicht entgegen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 269 Nr. 3
XAAAD-97878

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.09.2011 - 2 K 786/09

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen