Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 25.04.2002 B 11 AL 100/01 R

Arbeitsförderung; | Aufhebungsvertrag unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist

Zwar löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch Aufhebungsvertrag auch dann, wenn ihm zum gleichen Zeitpunkt eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers droht. Für die Beurteilung, ob er in einem solchen Fall einen wichtigen Grund für die Lösung hat, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung für rechtmäßig halten durfte. Vielmehr kann ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nur vorliegen, wenn die Kündigung nach dem jeweils maßgebenden Kündigungsrecht objektiv rechtmäßig ist. Ein wichtiger Grund dafür, das Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist zu lösen und nicht eine Kündigung des Arbeitgebers abzuwarten, wird i. d. R. anzunehmen sein, wenn der ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen