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Österreich; | Behandlung von Verlusten deutscher Unternehmen in österreichischen Betriebsstätten
Mit EAS 1406 v. hat der österreichische BMF folgende Auffassung vertreten: Im Rahmen von österreichisch-deutschen Verhandlungen über eine Revision des DBA ist Einvernehmen darüber hergestellt worden, daß für Verluste, die ab 1998 in inländischen Betriebsstätten deutscher Unternehmen anfallen, die Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich auch dann in Österreich gegeben sein soll, wenn die Welteinkünfte des deutschen Unternehmens einen Verlustausgleich im Verlustentstehungsjahr in Deutschland ermöglichen. Die geplante Regelung wird bei inländischen Betriebsstätten nicht unterscheiden, welchem Rechtsträger die Betriebsstättenergebnisse auf deutscher Seite zugerechnet werden. Falls daher die Inlandsbetriebsstätten einer deutschen GmbH gehören, die Organgesellschaft von in Deutschland ansässigen...