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Österreich; | Freistellungsvoraussetzungen bei Erbschaften und Schenkungen aus Deutschland
Der österreichische BMF hat mit EAS 1384 v. folgende Auffassung vertreten: Gehen Anteile an kanadischen Kapitalgesellschaften von dem in Deutschland ansässigen Vater (österreichisch-deutscher Doppelstaatsbürger mit deutschem Hauptwohnsitz) im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Sohn über, so ist dieser Vorgang gem. Art. 5 des österreichisch-deutschen DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Werden diese Anteile noch zu Lebzeiten auf den Sohn im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Vorgang in Deutschland der Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann besteht korrespondierend hierzu die Möglichkeit, diesen Vorgang, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO in Österreich von der S...