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EuGH 26.11.1998 Rs. C-7/97, IWB 7/1999

Wettbewerbsrecht; | Mißbrauch einer beherrschenden Stellung

Die Rs. C-7/97 hat der wie folgt entschieden: Es stellt keine mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 86 EG-Vertrag dar, wenn ein Presseunternehmen, das einen überwiegenden Anteil am Tageszeitungsmarkt in einem Mitgliedstaat hat und das einzige in diesem Mitgliedstaat bestehende landesweite System der Hauszustellung von Zeitungen betreibt, sich weigert, dem Verleger einer Konkurrenztageszeitung, der wegen der geringen Auflagenhöhe dieser Zeitung nicht in der Lage ist, unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Verlegern ein eigenes Hauszustellungssystem aufzubauen und zu betreiben, gegen angemessenes Entgelt Zugang zum genannten System zu gewähren (EuGH-Bull. 29/98 S. 11 ff.).

[Ku]

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