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IWB Nr. 23 vom Seite 878

Das DBA zwischen Deutschland und Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein: In 1.372 Tagen von der Schwarzen Liste zum DBA-Partnerstaat

Thomas Hosp und Matthias Langer

Spätestens mit der öffentlichkeitswirksamen Verhaftung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG war das Fürstentum Liechtenstein Ziel nicht nur der deutschen Steuerfahndung, sondern auch der Kavallerie des ehemaligen Bundesfinanzministers Steinbrück. 1.372 Tage später hat das Fürstentum Liechtenstein nach der Liechtenstein Deklaration im März 2009 und dem Abschluss des Steuerinformationsabkommens mit Deutschland im September 2009 das Ziel „Anerkennung als seriöser Steuerstandort in Deutschland” durch den Abschluss eines vollwertigen Doppelbesteuerungsabkommens verwirklicht. Die folgende Untersuchung vermittelt einen prägnanten Über- und Einblick in das 56-seitige Abkommen (Umfang in der veröffentlichten Fassung des BMF) zwischen Deutschland und Liechtenstein.

I. Vorbemerkung

[i]Unterzeichnung am 17.11.2011 Das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA Liechtenstein) wurde am paraphiert und am unterzeichnet. Es stellt nach der Unterzeichnung des Steuerinformationsabkommens (TIEA Liechtenstein) im Septemb...

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