Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisprobleme im Zusammenhang mit der Anlage KAP
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-97608 Aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Anlage KAP ab dem Jahr 2009 neu strukturiert. Aktuell ergeben sich mehrere Praxisfragen bezüglich der notwendigen Eintragungen für Kapitalerträge bei inländischen Kreditinstituten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Korrekturspalte bei Erträgen mit Steuerabzug
[i]Anwendungsfälle und ErsatzbemessungsgrundlageKapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, sind – sofern eine Erklärung nach § 32d Abs. 4 bzw. 6 EStG oder für Zwecke der Kirchensteuerfestsetzung erforderlich ist – in den Zeilen 7–13 der Anlage KAP einzutragen. Während die in der Steuerbescheinigung aufgeführten Kapitalerträge in der linken Spalte einzutragen sind, gehören ggf. korrigierte Beträge in die rechte Spalte der jeweiligen Zeile. Diese Eintragungen sind gegenüber dem Finanzamt gesondert zu erläutern. Anwendungsfälle zur Korrekturspalte sind
weitere Zahlungen des Anlegers,
eine Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug,
Bausparverträge und Eigenheimfinanzierung oder
der Verkauf bzw. die Rückgabe von Anteilen an ausländischen Investmentfonds.
Die Ersatzbemessungsgrundlage wird beim Steuerabzug immer dann zugrunde gelegt, wenn ein steuerp...