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Reform des Arbeitsförderungsrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-97605 Mittels des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird zum der „Werkzeugkasten” modernisiert, welcher der Bundesagentur für Arbeit bzw. den örtlichen Arbeitsagenturen zur Verfügung steht, um Arbeitslose beruflich einzugliedern. Die im SGB III enthaltenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sollen vereinfacht werden. Vielfach findet nur eine „Umnummerierung” von Paragrafen innerhalb des SGB III statt, mit der allenfalls redaktionelle Änderungen verbunden sind. Während die Hauptbestandteile des Gesetzes am in Kraft treten sollen, werden einige Veränderungen bereits am Tag nach der Verkündung im Dezember 2011 wirksam.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Umgestaltung der Vermittlungstätigkeit
[i]Arbeitsvermittlung auch durch VermittlungsgutscheineInnerhalb des Reformwerks steht eine Umgestaltung der Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit oder in bestimmte Aktivierungsmaßnahmen im Vordergrund (§ 45 SGB III n. F.). Inhaltlich ist diese vor allem dadurch gekennzeichnet, dass Vermittlungsaktivitäten von der Arbeitsverwaltung nicht nur (wie bisher) in einem sog. Vergabeverfahren erfolgen, sondern dass auch Gutscheine ausgegeben werden können. Diese Gutscheine kann der Betrof...