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Reform des Arbeitsförderungsrechts
Straffung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zum 1. 4. 2012
Mittels des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird zum der „Werkzeugkasten” modernisiert und verändert, welcher der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den örtlichen Arbeitsagenturen zur Verfügung steht, um Arbeitslose beruflich einzugliedern. Die im Arbeitsförderungsrecht des SGB III enthaltenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sollen vereinfacht und (teilweise) auch inhaltlich umgestaltet werden. Nicht unwichtig ist auch für die Praxis, dass vielfach eine „Umnummerierung” von Paragrafen innerhalb des SGB III stattfindet.
I. Hintergrund
[i]Reform war schon länger geplant – Gang durch den VermittlungsausschussDie Regierungskoalition hatte bereits seit längerer Zeit eine „Instrumentereform” im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) angekündigt. Daraus resultierte nach „längerer Anlaufzeit” ein Regierungsentwurf (mit amtlicher Begründung abgedruckt in BT-Drucks. 17/6277 v. ). Geringfügige Änderungen dieses Entwurfs ergaben sich sowohl aus der Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagsauschusses (BT-Drucks. 17/6853 v. ) als auch aus der Empfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 17/7775 v. ).
Während die Hauptbestandteile des Gesetzes am in Kraft gesetzt werden, werden einige wenige Veränderungen ...